B-Plan Rostock Nr. 09.Ge.16.3
"Eingeschränktes Gewerbegebiet DMR-Ost"
Das vorrangige Planungsziel ist die Entflechtung einer gewachsenen Gemengelage von Gewerbe und Wohnen am östlichen Rand des DMR-Geländes. Die angestrebte Lösung beruht auf der geplanten Festsetzung von GEe (Eingeschränktes Gewerbe) einerseits und WA (Allgemeines Wohnen) in den benachbarten B-Plänen Nr. 09.W16.1 und Nr. 09.W.16.2 andererseits.



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